Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Bedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen, für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen sowie sonstigen Räumen und Flächen zur Durchführung von Veranstaltungen und für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen.

 
Vertragspartner sind der Veranstalter das Fest- und Tagungshaus "Waldschlößchen" Meißen. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Veran-staltungshaus für dieses sowie den Veranstalter bindend. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als zu Wohnzwecken, bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Hauses.
Raumänderungen bleiben dem Haus vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist. Reservierte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr andersweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 12:00 Uhr zu räumen. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß, geht zu Lasten des Auftraggebers. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Entsteht Zahlungsverzug, so hat das Haus das Recht, Zinsen in Höhe von 4% pro angefangenem Monat zu verlangen. Das Haus ist berechtigt, vom Gast eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vertraglich vereinbarten Preises zu verlangen. Dieses Deposit hat der Gast, sofern keine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, bis spätestens 30 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltungsbeginn zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist das Haus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Scheckhergaben gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung.Für den Veranstalter / Besteller gelten folgende Stornierungsbedingungen, mittels schriftlicher Mitteilung:

bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, außer bei Veranstaltungen / Feiern, die Samstags oder an Feiertagen stattfinden, hier gilt eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 595,00 EUR, ab der Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, als vereinbart.
Ansonsten gelten folgende Stornogebühren als vereinbart:
bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10%

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%

bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%

unter 10 Tagen 100% des jeweils des vereinbarten Gesamtpreises. Der vereinbarte Gesamtpreis betrifft bei Veranstaltungen den zu erwartenden Speise- und Getränkeumsatz, anhand der vertraglich vereinbarten Personenzahl. Bereitstellungskosten werden ohne Abzug berechnet. Verringert sich die vereinbarte Gästezahl um mehr als 10%, so sind für die fehlenden Gäste ebenfalls die aufgeführten Stornogebühren zu zahlen.


Bei Übernachtung setzt sich der vereinbarte Gesamtpreis aus der ersten Übernachtung, abzüglich des Frühstücksanteiles, anhand der vertraglich vereinbarten Personenzahl zusammen. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffent-lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Veranstalters nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen. Der Veranstalter muß dem Haus die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 3 Tage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen. Es wird lediglich eine Abweichung der vertraglich vereinbarten Personenzahl von 10% nach unten toleriert, eine Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben, muß vorher mit dem Haus abgestimmt werden. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsäch-lichen Teilnehmerzahl.

Bei Verschiebung des Beginns einer Veranstaltung, ohne vorherige Absprache, können die anfallenden Bereitstellungs- und Dienstleistungskosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden.Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel bzw. Ver-anstaltungshaus nicht vertretbaren Hinderungsgründen, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hauses, behält sich das Haus das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Gast Ersatzansprüche zustehen.Der Veranstalter haftet dem Haus für die Bezahlung, der von seinen Teilnehmern zusätzlich bestellten Leistungen, falls nicht eine Einzelbezahlung vorher vereinbart wurde.Alle für die Veranstaltung erforderlichen Steuer- sowie GEMA-pflichtigen Genehmigungen werden von dem Hotel auf Nachweis in Rechnung gestellt. Der Veranstalter hat für Beschädigungen oder Verluste, die durch seine Mitarbeiter, seine Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind ebenso einzustehen, wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Haus abzustimmen. Das Haus haftet nicht für Schäden oder Verluste eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz dafür besteht seitens des Hauses nicht. Sachgerechte Versicherung, z.B. von Ausstellungsstücken ist ausschließlich Sache des Veranstalters. Soweit das Haus, für den Veranstalter, technische oder sonstige Geräte von Dritten beschafft, handelt es im Namen des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Geräte und stellt das Haus von Ansprüchen dritter frei. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Haus aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände, sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Regelung nicht nach, so hat das Haus das Recht, diese zu entfernen und kostenpflichtig einzulagern. Der Veranstalter darf Speisen- und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, in diesen Fällen wird eine Allgemein - Kosten - Gebühr, unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes, berechnet. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen zu Vorstellungs-gesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hauses. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, hat das Haus das Recht, die Veran-staltung abzusagen. Hat das Haus begründeten Anlaß zur Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.

Ab der schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Änderungen / Stornierungen des jeweiligen Vertrages nur schriftlich möglich.


Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist (Dresden).